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   OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 19 W 45/03   

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https://dejure.org/2003,2678
OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 19 W 45/03 (https://dejure.org/2003,2678)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.10.2003 - 19 W 45/03 (https://dejure.org/2003,2678)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 19 W 45/03 (https://dejure.org/2003,2678)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 812 Abs 1 S 1 BGB, § 48 Abs 1 S 1 EStG, § 48c EStG, § 17a Abs 2 GVG, § 81 InsO
    Rechtswegeröffnung: Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von nach Insolvenzeröffnung gezahlter Bauabzugssteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten bei Anspruch eines Insolvenzverwalters bezüglich gezahlter Bauabzugssteuer; Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung nach Insolvenzeröffnung gezahlter Bauabzugssteuer gegen eine Finanzbehörde

  • Judicialis

    GVG § 17 a II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a Abs. 2
    Zu den Voraussetzungen des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten für den Anspruch des Insolvenzverwalter auf Rückzahlung gezahlter Bausteuer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsweg bei Rückforderung der Bauabzugssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 584
  • NZBau 2004, 391
  • NZI 2004, 640
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.11.2002 - I B 147/02

    Bauabzugssteuer im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 19 W 45/03
    Die Leistung der H. AG ist mithin insolvenzrechtlich ebenso zu behandeln wie eine Zahlung, die der Schuldners selbst vorgenommen hat (BFH ZIP 2003, 173ff).
  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90

    Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 19 W 45/03
    Es kommt darauf an, ob sich das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleitet, der nach bürgerlichem Recht zu beurteilen ist (BGHZ 114, 315ff).
  • BFH, 31.05.2005 - VII R 56/04

    Aufrechnung: rechtswegfremde Gegenforderung

    Dies ergebe sich u.a. aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 29. Oktober 2003 19 W 45/03 (Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 2004, 584).

    In dem Beschluss des OLG Frankfurt am Main in ZIP 2004, 584, auf den sich die Revision beruft, wird lediglich auf eine Literaturmeinung verwiesen (Albers in Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 61. Aufl. --ebenfalls 63. Aufl.--, § 17 GVG Rdnr. 6).

  • OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 16 U 70/15

    Zuständigkeit der Zivilgerichte für insolvenzrechtliche Anfechtungsansprüche nach

    Dieser Auffassung sind auch die Obergerichte gefolgt (vgl. OLG Hamm, MDR 2003, 1437 [OLG Hamm 24.04.2003 - 278 W 2/03] ; OLG Frankfurt, ZIP 2004, 584).
  • FG Brandenburg, 11.08.2004 - 1 K 966/02

    Aufrechnung des Finanzamts mit einer Forderung des Landes Brandenburg aus der

    Das OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 29. Oktober 2003 19 W 45/03, ZIP 2004, 584) hat eine andere Auslegung des § 17 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG - als der BFH in dem angeführten Beschluss gefunden.
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